Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Mit Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören, darf die Inhaberin oder der Inhaber höchstens sechs Monate (185 Tage) ab dem Tag der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland fahren. Danach muss die bisherige Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Für den „Umtausch" muss die alte Fahrerlaubnis noch gültig sein.
Eine Fahrerlaubnis, die in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurde, ist ohne Einschränkungen in Deutschland gültig. Auf Wunsch kann auch ein ausländischer Führerschein aus der EU oder dem EWR in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Kosten:
Die Kosten für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beträgt ca. 35 bis 45 Euro.
Notwendige Unterlagen:
Für das Umschreiben eines ausländischen Führerscheines aus einem Staat, der nicht der EU oder dem EWR angehört, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sehtestbescheinigung und augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter
als zwei Jahre sein. Die Bescheinigung über die körperliche Untersuchung und das Gutachten über den psychologischen Leistungstest dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Falls. Anstelle der
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen kann auch ein Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe eingereicht werden. Sollte ein Sehtest als nicht bestanden gelten, muss dieser durch
ein augenärztliches Gutachten ersetzt werden.
Für alle Umschreibungen aus Staaten, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt sind, muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Das persönliche Erscheinen des Antragsstellers ist erforderlich, um die nötigen Unterschriften leisten zu können.