Beschreibung
Für den Führerschein Klasse B (Mindestalter 18 Jahre) können Ausnahmen vom Mindestalter
(sog. "Streckenführerschein") von der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh erteilt werden.
Wegen des besonderen Risikos junger Fahranfänger und der erheblichen Bedeutung der körperlichen und geistigen Reife für ein sicheres Fahren von Kraftfahrzeugen werden die Ausnahmen vom Mindestalter
nur auf wenige Einzelfälle begrenzt und an strenge Voraussetzungen gebunden.
Einige Voraussetzungen:
Die Ausnahme vom Mindestalter kann bei der Führerscheinstelle des Kreises Soest,Gütersloh und Paderborn formlos beantragt werden. Den Gütersloher Antrag findest du unter Downloads.
Der Antrag kann persönlich oder per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.
Unterlagen
Gebühren
70 €
Zusätzlich: ca. 130 € für die medizinisch-psychologische Untersuchung