LKW- und Bus-FührerscheinWir lehren dich, Last und Leute zu bewegen
Fahrgäste und unterschiedlichste Güter wollen tagtäglich sicher, zuverlässig und verantwortungsvoll an ihr Ziel bewegt werden. Wenn du dich dazu berufen fühlst, Menschen als Busfahrer oder Warenlieferungen als LKW-Fahrer zu befördern, fühlen wir uns berufen, dich kompetent durch deine Führerscheinausbildung zu geleiten.
Ob Bus- oder LKW-Führerschein: In den Klassen C (LKW) und D (Bus) steuerst du große Fahrzeugkaliber mit hohem Gewicht, einer beachtlichen Länge sowie zum Teil mit Anhängern und mehr als zwei Achsen. Theorie-Expertise und Praxiserfahrung sind da gleichermaßen wichtig! Und egal ob du in Klasse C, CE, C1, C1E oder in D, DE, D1 oder D1E fahren möchtest: Die Zwei wissen auf allen Gebieten der Last- und Personenbeförderung, wo es langgeht – und bringen dich souverän auf Achse!
- Klasse C
-
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. - Klasse CE
-
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
- Klasse C1
-
Klasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Klasse C1E
-
Klasse C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeugkombinationen: Einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt. - Klasse D
-
Klasse D
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Klasse DE
-
Klasse DE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
- Klasse D1
-
Klasse D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Klasse D1E
-
Klasse D1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Berufskraftfahrer-QualifikationEU-weite Qualifizierung für alle gewerblich tätigen Fahrer/innen
Hintergrund
Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals im Güter- und Personenverkehr in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen soll. Die Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG hat zum Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr und die Sicherheit des Fahrpersonals nachhaltig zu verbessern.
Verbesserung des Berufsbildes
Eine obligatorische Berufsausbildung von Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen war früher nur in einigen wenigen Mitgliedsstaaten vorgesehen gewesen. Die Mehrheit der Berufskraftfahrer führte ihren Beruf bislang lediglich auf der Grundlage des Führerscheins aus.
Mit der Qualifizierung durch einen Befähigungsnachweis soll auch die Attraktivität und das Ansehen des Berufsstandes angehoben werden.
Betroffene Personen
Grundsätzlich betrifft dies alle Kraftfahrer in den EU-Mitgliedsstaaten, sowie Fahrer/innen eines Drittlandes die für ein in einem Mitgliedsstaat niedergelassenes Unternehmen tätig sind. Alle selbstständigen und angestellten Fahrer, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen ihre Befähigung nachweisen, wenn sie folgende Kraftfahrzeuge führen:
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
- Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Ab wann braucht man einen Grundqualifikationsnachweis?
Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2008 erwerben und alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2009 erwerben, müssen nach absolvierter Grundqualifikation und bestandener Prüfung ihre Befähigung nachweisen.
Besitzstand
Personen, die vor den Stichtagen ihre Fahrerlaubnis erworben haben, fallen unter die Besitzstandsregel. Der Befähigungsnachweis muss erst ab dem 10.09.2013 bzw. 10.09.2014 mitgeführt werden. Er wird nach einer durchgeführten Weiterbildung eingetragen.
Dokumentation der Qualifikation
Der Nachweis erfolgt durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Scheckkarten-Führerschein. Hiermit wird die Qualifikation für fünf Jahre nachgewiesen. Danach ist eine neue Schulungsbescheinigung vorzulegen, der Führerschein ist dann jeweils zu erneuern.
Ausnahmeregelungen
Es gibt auch Ausnahmen zur Anwendung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes. Ob eine Ausnahmeregelung zutrifft bzw. anwendbar ist liegt in der Entscheidung des Unternehmens.
Nachstehend finden Sie Auslegungshinweise für Mitarbeiter von Einrichtungen der Öffentlichen Hand, sowie zwei Erklärungen zur Inanspruchnahme von Ausnahmen nach § 1 Abs. 2 BKrFQG. Es wird empfohlen die Erklärungen mitzuführen.
LKW- und Bus-FührerscheinAblauf und Besonderheiten
Wer einen LKW oder Bus lenkt, bewegt nicht nur großes Format und hohes Gewicht, sondern trägt auch viel Verantwortung. Die entsprechende Fahrerlaubnis für Busse und LKW folgt daher meist, wie in vielen anderen Führerschein-Kategorien auch, dem Prinzip Theorie- und Praxisunterricht mit jeweils zugeordneter Prüfung. Auch der vorherige Führerscheinantrag mit Sehtest und ärztlicher Bescheinigung ist für LKW- und Bus-Führerschein erforderlich.
In Ausnahmefällen von Führerschein-Erweiterung, z. B. von Klasse C1 auf C1E, entfällt die Notwendigkeit der Theorie. In der Regel sind Führerscheine der Klasse C (LKW) und Klasse D (Busse) auf fünf Jahre befristet und müssen somit regelmäßig aufgefrischt und verlängert werden. Wie bei einem neuen Führerscheinantrag sind auch für Verlängerungen der Sehtest und die ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Die Wahl des untersuchenden Arztes steht dem Führerscheininhaber bzw. -anwärter frei.