Ganz Deutschland macht mit, seit Anfang 2008 haben sich alle Bundesländer dazu geeinigt, dass die deutsche
Pkw-Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden kann.
Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?
- Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30- jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach irgendjemand spontan als Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss seit mindesten 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B( bzw. alte Klasse 3 ) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens 1 Punkte in Flensburg besitzen.
- Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben( 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger! ), für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Grenze.
- Fahrer und Begleitperson müssen drogenfrei fahren!
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer. Sie darfkeinesfalls eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
Die Ausbildung für den Führerschein mit 17 ist identisch mit der Führerscheinklasse B (mit 18).